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Erste Hilfe

Trotz aller Vorsorgemaßnahmen kann dennoch etwas passieren. Im Falle eines Falles hat deshalb eine schnelle und sachgemäße Erste Hilfe in Ihrem Unternehmen besondere Bedeutung. Erste-Hilfe-Maßnahmen helfen den Mitarbeitern, verkürzen Fehlzeiten und verringern die Kosten für Heilbehandlungen und Renten. Erste-Hilfe-Maßnahmen zählen auch zu Ihren gesetzlich festgelegten Aufgaben als Unternehmer im Rahmen der Fürsorgepflicht für Ihre Beschäftigten.

Unser Angebot im Überblick

Verbandkästen Verbandkoffer Verbandschränke
nach DIN 13 157 nach DIN 13 157 nach DIN 13 157
  nach DIN 13 169  
Spezial-Verbandkästen Füllungen Zubehör

Unsere Angebote im Detail

Verbandkästen nach DIN 13 157

nach DIN 13 157 - nach BGR A1 hat ein Unternehmer dafür zu sorgen, dass das Erste-Hilfe- Material jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, gegen schädigende Einflüsse geschützt, in ausreichender Menge bereitgehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert wird. Geeignetes Erste-Hilfe-Material enthalten z.B. der kleine Verbandkasten nach DIN 13 157.    



Verbandkästen nach DIN 13 169

nach DIN 13 169 - nach BGR A1 hat ein Unternehmer dafür zu sorgen, dass das Erste-Hilfe- Material jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, gegen schädigende Einflüsse geschützt, in ausreichender Menge bereitgehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert wird. Geeignetes Erste-Hilfe-Material enthalten z.B. der große Verbandkasten nach DIN 13 169.    



Spezial-Verbandskästen

Spezial-Verbandskästen - unsere Spezial-Verbandskästen dienen der Ergänzung der kleinen und großen Betriebs-Verbandskästen. Sie sind für spezielle Berufsgruppen bzw. Verletzungen ausgelegt.    



Füllungen und Zubehör

Füllungen und Zubehör - DIN-Vorschriften sind grundsätzlich nur Mindestanforderungen für Qualität und Ausführung. Die Produkte der Firma SÖHNGEN® gehen hinsichtlich Verbandstoff-Qualität und Ausführung weit über diese Mindestanforderungen hinaus. Geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden! Beste Qualität bei der Erstversorgung zahlt sich aus - sie dient dem Patienten, fördert die Heilung und gewährleistet optimale Wundversorgung.    



Weitere Informationen

BGR A1

Nach BGR A1 hat ein Unternehmer dafür zu sorgen, dass das Erste-Hilfe- Material jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, gegen schädigende Einflüsse geschützt, in ausreichender Menge bereitgehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert wird.

Geeignetes Erste-Hilfe-Material enthalten z.B. der
− kleine Verbandkasten nach DIN 13 157,
− große Verbandkasten nach DIN 13 169.

In Abhängigkeit von der Betriebsart und Zahl der Versicherten gelten für die Ausstattung mit Verbandkästen folgende Richtwerte:

Art und Menge von Erste - Hilfe - Material

Betriebsart Zahl der Versicherten Kleiner Verbandkasten Großer Verbandkasten
Verwaltungs- und Handelsbetriebe 1 - 50 1  
  51 - 300   1
  ab 301   2
  für je 300 weitere Versicherte   1 zusätzlicher Verbandkasten groß
Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betriebe 1 - 20 1  
  21 - 100   1
  ab 101   2
  für je 100 weitere Versicherte   1 zusätzlicher Verbandkasten groß
Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen 1 - 10 1 *  
  11 - 50   1
  ab 51   2
  für je 50 weitere Versicherte   1 zusätzlicher Verbandkasten groß

* Für Tätigkeiten im Außendienst, insbesondere für die Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen, kann auch der Kraftwagen-Verbandkasten z.B. nach DIN 13 164 als kleiner Verbandkasten verwendet werden.

Generell gilt: Zwei kleine Verbandkästen ersetzen einen großen Verbandkasten